Spaß ist bunt

Kita, Krippe, Kindergarten

Die Agora steht vor allem für das Zusammenbringen von Menschen, für Gemeinschaft. Darunter versteht sich auf selbstverständliche Weise auch das Verbinden von Generationen. So darf in einem mit Leben gefüllten Haus der Platz für Kinder nicht zu kurz kommen.

Damit Familien mit den unterschiedlichsten Ansprüchen die Wahlfreiheit gelassen werden kann, ob sie selbst ihr Kind die ersten Lebensjahre rund um die Uhr betreuen, oder ob sie weiter einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, muss es zu allererst überhaupt Institutionen geben, die geeignete und freie Kapazitäten aufweisen.

Seit 1996 hat jedes Kind, welches das dritte Lebensjahr vollendet hat, bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dies legt § 24 des SGB VIII, Artikel 1 fest.

Ab dem 1.8.2013 werden Kinder schon ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum dritten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege haben.

Oftmals ist die Situation allerdings folgendermaßen: Kindergartenplätze gibt es in ausreichender Zahl, da das System bereits seit einigen Jahrzehnten etabliert ist, für Kinder unter 3 Jahren fehlen jedoch geeignete Betreuungsstätten.

Hier möchte die Agora eine mögliche Anlaufstelle sein. Je nach Bedürfnis und Anforderungen der Gemeinde bzw des Ortes, in welchem die Agora ihr Zuhause findet, sehen die Räumlichkeiten, Größe und Altersprofil der Gruppe, sowie Betreuungsstruktur anders aus. Kernelemente sollen eine großzügige Freifläche zum Austoben, musikalische Angebote und der gemeinsame Mittagstisch mit den anderen Nutzern der Agora sein: z. B. der junge Vater aus dem Co-Working Office oder die verwitwete Rentnerin, die Mittags nicht mehr für sich alleine kochen möchte.

Dabei wird mit den Verantwortlichen der Gemeinde ein Konzept erarbeitet, bei dem den Vorschriften des Gesetzgebers Rechnung getragen wird. Im zweiten Kapitel des SGB VIII, dritter Abschnitt,– Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege heißt es u.a.

(2) Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege sollen

  1. die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
  2. die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
  3. den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.

Die Agora steht für Freiheit und Kooperation, Bildung und die Verbindung unterschiedlicher Bereiche des sozialen Lebens. Deshalb ist der Baustein Kinderbetreuung ein elementarer und zugleich repräsentativer Teil des großen Ganzen.


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